Ansprechpartner und Kontakte


Letzte Lebensphase


Hospizvereine

Ausgebildete ehrenamtliche Hospizhelfer und Helferinnen kommen auf Anfrage zu Ihnen ins Haus. Sie begleiten durch ihr Dasein und Gespräch den Sterbenden und die Angehörigen. Hospizvereine bieten ihre Hilfestellung auch über die Zeit der Sterbebegleitung hinaus an. Die Kontaktpersonen finden Sie hier. Zu ihrem Angebot gehören unterschiedliche Formen der Trauerbegleitung, beispielsweise in Trauergesprächskreisen und Trauercafés.

 

Palliativstationen und ambulante Palliativteams

Eine Palliativstation ist eine Abteilung in einem Krankenhaus, die darauf spezialisiert ist, Menschen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung palliativmedizinisch zu versorgen. Ziel ist, eine möglichst gute Lebensqualität bis zuletzt für die Patienten zu erreichen. Dazu gehört, die körperlichen Beschwerden der Patienten bestmöglich zu lindern und ihnen in den damit verbundenen psychosozialen Problemen und spirituellen Nöten beizustehen. Auch die Angehörigen werden in die Unterstützung eingebunden. Viele Palliativpatienten können nach der Stabilisierung ihres Zustandes wieder nach Hause entlassen werden. Eine solche Einrichtung finden Sie hier.

 

Spezialisierte Ambulante Versorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Versorgung (SAPV) durch ein mobiles Palliativteam kann bei einer nicht heilbaren fortschreitenden Erkrankung, die auf das Lebensende hin eine besonders aufwändige Versorgung erfordert, mit einbezogen werden. Sie unterstützt Ihren Arzt, die Pflege und die Angehörigen. Durch eine enge Zusammenarbeit aller kann in schwierigen Situationen eine Einweisung ins Krankenhaus vermieden werden und der Schwerkranke kann in seiner gewohnten Umgebung sterben. Nur ein geringer Teil (ca. 10 %) aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.

 

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize sind von Krankenhäusern unabhängige, eigenständige Einrichtungen, in denen Schwerstkranke auf ihrem letzten Weg begleitet und palliativ versorgt werden. Es gibt verschiedene Voraussetzungen dafür, wann ein Kranker in ein Hospiz aufgenommen werden kann. Zu diesen gehören unter anderem, 

  • dass es sich um eine fortschreitende Erkrankung handelt, bei der Heilung ausgeschlossen ist und die schon in einem sehr fortgeschrittenen Stadium ist, 
  • dass kein Krankenhausaufenthalt angezeigt ist, 
  • dass die notwendige palliativ-pflegerische Versorgung ambulant zu Hause nicht geleistet werden kann, 
  • dass es der Wunsch des Schwerstkranken ist, in ein stationäres Hospiz aufgenommen und dort bis zu seinem Tod palliativ versorgt und begleitet zu werden. 

Hilfe bei Suizid


In der Sorge um einen bevorstehenden oder erfolgten Suizid helfen die Beraterinnen und Berater vom Krisendienst Horizont weiter. Der Kriesendienst ist eine Einrichtung der Caritas und der Diakonie in Regensburg.

 

Das Krisentelefon erreichen Sie unter: 09 41/5 81 81.

 

Öffnungszeiten

Von Montag bis Freitag ist sowohl persönlich als auch telefonisch zu folgenden Zeiten jemand erreichbar:

  • Montag: 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 bis 17.00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag: 9.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen ist von 14.00 bis 18.00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet.

 

 

 

Der Verein AGUS e.V. (Angehörige um Suizid) bietet bundesweit Hilfe für Trauernde nach einem Suizid an. In den AGUS-Selbsthilfegruppen vor Ort finden Sie Menschen, denen Ähnliches widerfahren ist.

 

AGUS erreichen Sie unter:  09 21/ 150 03 80.

 

Öffnungszeiten

Von Montag bis Donnerstag ist telefonisch zu folgenden Zeiten jemand erreichbar:

  • Montag: 9.00 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr
  • Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr

Nach dem Tod eines Angehörigen
 

  • Wenn ein Angehöriger in einer Einrichtung verstorben ist, helfen die Pflegenden und Sozialdienste in der Regel gut weiter.

 

  • Verstirbt ein Angehöriger zuhause, ist es wichtig, zunächst den Hausarzt oder ggf. den Notarzt zu verständigen. Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Pfarramt, um einen Seelsorger zu benachrichtigen, der Sie in der schweren Situation begleitet. In Ausnahmefällen (z.B. in besonders tragischen Situationen wie Suizid, Unfall oder Tod eines Kindes) verständigt die Rettungsleitstelle auch die Notfallseelsorge, die schnell und unkompliziert zur Stelle ist.

 

  • Für alle praktischen Fragen, wie es weiter geht und was zu tun ist, steht Ihnen jedes Bestattungsinstitut rund um die Uhr zur Verfügung.

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